Bildungsscheck NRW
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen. Es richtet sich insbesondere an kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Insbesondere Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftige ohne Berufsabschluss sowie Berufsrückkehrende sollen durch den Bildungsscheck erreicht werden.
Beschäftigte und Berufsrückkehrende, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 40.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) liegt, haben die Möglichkeit einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten in Höhe von 50 Prozent bis maximal 500 Euro zu erhalten. Sie können im individuellen Zugang jedes Jahr einen Bildungsscheck für geplante Weiterbildungen nutzen.
Kleine und mittelständische Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können bis zu 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen.
Wir informieren Sie als anerkannte Beratungsstelle gerne über geeignete Weiterbildungsangebote und klären, ob Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungsschecks erfüllen.
Mehr zum Thema: www.mags.nrw.de
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