Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA)
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA)
Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, wissen oft nicht, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können. Wie findet man Auszubildende bzw. Bewerber:innen mit Behinderung? Welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden? Welche betrieblichen Voraussetzungen bestehen? Gibt es spezielle Regelungen im Bereich Ausbildung? Wie sieht es mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch verschiedene Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Integrationsamt etc.) aus?
Um Fragestellungen wie diese zu klären, wurde ein flächendeckendes Netz von 21 Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA) geschaffen. Die EAA-Fachberater:innen sind bei insgesamt 10 Integrationsfachdiensten und elf regionalen Kammern angesiedelt. Sie verfügen über die gebündelten Informationen zu den genannten Belangen und verstehen sich als Lots:innen, die interessierte Arbeitgeber:innen durch den Bürokratiedschungel weisen. Sie bereiten individuell und unbürokratisch den Weg zu den richtigen Ansprechpersonen und zeigen die vielfältigen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auf.
Dieses Angebot ist ein weiterer Baustein, um die Inklusion im Arbeitsleben zu fördern. Das Ziel ist es, Arbeitgeber:innen auf dem Weg in eine möglichst auf Dauer angelegte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu begleiten. Die EAA-Fachberater:innen sind regional sehr gut vernetzt und unterstützen bei der Suche nach geeigneten Bewerber:innen für offene Stellen.
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