Integrationsfachdienst
Der Integrationsfachdienst (IFD) Beraten. Vermitteln. Begleiten.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) stehen Menschen mit einer psychischen, hirnorganischen und/oder neurologischen Behinderung, Menschen mit einer kognitiven Einschränkung, mit einer Behinderung im Hören oder Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung. Der IFD berät und informiert diesen Personenkreis in herausfordernden Arbeitssituationen, bei Fragen zu technischen und/oder organisatorischen Anpassungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und vermittelt bei Bedarf entsprechend weiter.
Der IFD steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeber:innen, Vorgesetzte und Kolleg:innen erhalten vom IFD Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.
Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeber:innen sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung.
Der Integrationsfachdienst handelt im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und anderer Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung u. a.).
Hier finden Sie weitere Informationen zu Zielgruppen und Tätigkeitsschwerpunkten sowie die jeweiligen Ansprechpersonen:
1. Beschäftigte mit (Schwer-) Behinderung und Arbeitgeber:innen
Der IFD berät und unterstützt Mitarbeiter:innen sowie deren Arbeitgeber:innen bei behinderungsbedingten Herausforderungen am Arbeitsplatz.
2. Schüler:innen mit (Schwer-) Behinderung (KAoA-STAR)
Schüler:innen mit Behinderungen, die Förderschulen oder Schulen des Gemeinsamen Lernens besuchen, werden bei der standardisierten und behinderungsspezifischen Berufsorientierung vom FD begleitet.
3. Beschäftigte, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten
Der IFD begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM tätig sind und auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, bei der Vermittlung in eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle.
4. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen, die (wieder) in das Arbeitsleben einsteigen möchten
Der IFD bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung Beratung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive.
5. Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten
In der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) berät der IFD - gemeinsam mit den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer – Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten.
6. Opfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes
Der IFD begleitet Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, bei der beruflichen Integration und der Sicherung ihrer Beschäftigungsverhältnisse.
7. Rehabilitand:innen und Arbeitgeber:innen
Der IFD unterstützt Rehabilitierende bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz und berät potenzielle Arbeitgeber:innen.
8. Menschen nach einer psychosomatischen Reha
Im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation übernimmt der IFD das Fallmanagement für den weiteren Integrations- und Rehabilitationsprozess.
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