Sicherung von Arbeitsverhältnissen
Sicherung von Arbeitsverhältnissen
Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt und berät Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung und psychisch erkrankte Mitarbeitende ohne Schwerbehindertenausweis bei der Sicherung von Arbeitsverhältnissen. Die Beratungsleistung kann auch von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise persönliche Schwierigkeiten oder Leistungseinbußen der Arbeitnehmenden zu Problemen am Arbeitsplatz führen.
Dienstleistungen für Arbeitnehmende
- Psychosoziale Beratung und Begleitung
- Begleitung von stufenweisen Wiedereingliederungen bei längerer Erkrankung, auch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Moderation von Klärungs- und Krisengesprächen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmende und Arbeitgeber)
- Entwicklung von tragfähigen Lösungen
- Unterstützung bei der Beantragung der Feststellung des Grades der Behinderung sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Information und Beratung zu Fördermöglichkeiten durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit
Dienstleistungen für Arbeitgeber
- Beratung zur Beschäftigung von schwerbehinderten und psychisch erkrankten Arbeitnehmenden
- Beratung zu Auswirkungen der Schwerbehinderung und von psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz
- Unterstützung bei Wiedereingliederungsprozessen von langzeiterkrankten Arbeitnehmenden, auch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Moderation von Klärungs- und Krisengesprächen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmende und Arbeitgeber)
- Entwicklung von tragfähigen Lösungen für Arbeitgeber und deren Mitarbeitenden
- Information und Beratung zu Fördermöglichkeiten durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit
Der Datenschutz ist gewährleistet.
Die Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes (IFD) sind kostenlos.
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